AUSSCHREIBUNGArt. 1 Veranstaltung Der VESPA CLUB AUSTRIA (ZVR 440059738), unter der Obhut des World Vespa Club, hat Franz F. Schmalzl (Seilergasse 1, 5700 Zell am See) als Veranstalter unter Einbindung des Vespa-Club Pinzgau (ZVR 030683543) gestattet, die Vespa World Days 2009, kurz VWD09, vom
11. bis 14. Juni 2009
in Zell am See / Austria durchzuführen. Die VWD09 finden in der Stadt Zell am
See bzw. im Gebiet der BH Zell am See und der Großglockner Hochalpenstraße
statt. Art. 2 Teilnahmeberechtigt a) Zur vollen Teilnahme berechtigt sind alle Mitglieder der nationalen und
internationalen Vespa Clubs, die dem Vespa World Club angeschlossen sind, welche
sich ordnungsgemäß über ihre jeweiligen Cluborganisationen angemeldet (genannt), das Nenngeld zeitgerecht entrichtet und eine Bestätigung ihrer Anmeldung
erhalten haben (siehe Art. 7). Art. 3 Das Nenngeld a) für Clubmitglieder (vollwertiger Teilnehmer) beträgt 60,00 €uro und enthält: b) für Nicht-Clubmitglieder (eingeschränkter Teilnehmer) beträgt
62,50 €uro und
enthält: Art. 4 weitere Richtlinien Neben den hier angeführten Bedingungen gelten die Richtlinien des World Vespa Clubs und des Vespa Club Austria zur Ausrichtung von internationalen Vespa-Treffen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Vespa Club Austria haftet NICHT für entstandene Schäden. Es gilt im gesamten Veranstaltungsgebiet die StVO (Österreichische Straßenverkehrsordnung). Art. 5 Gala-Dinner Für das Gala-Dinner am Samstagabend ist angemessene Kleidung
vorausgesetzt, kein Einlass mit T-Shirts, Bade-Sandalen, etc.! Art. 6 Programmänderungen Der Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden Gründen das Programm zu ändern. Art. 7 Nennungen Eine Zahlungsbestätigung (Kopie) zugunsten Aus organisatorischen Gründen erhöht sich für Nennungen welche nach dem 15. April 2009 getätigt werden das Nenngeld pro Person um € 15,-. NENNSCHLUSS ist der 15. Mai 2009! Nennungen bei Ankunft können nur im Beisein eines Vertreters des jeweiligen Landesdachverbandes und eines um €30,- erhöhten Nenngeldes vorgenommen werden, wobei eine Teilnahme an allen Programmpunkten nicht mehr gewährleistet werden kann.Der Überweisungsgesamtbetrag ist um € 10,-, für Bankspesen-Ersatz, erhöht einzubezahlen! Nenngeld ist Reugeld und verfällt bei Nichterscheinen oder Stornierung der Nennung! Art. 8 Quartier/Unterkunft Die Quartier-Reservierungen und –Buchungen sind von den Teilnehmern über
den Tourismusverband Zell am See eigenständig vorzunehmen und zu begleichen. Art. 9 Zielfahrt-Wertung Die Zielfahrt-Wertungen unterliegen den Richtlinien des World Vespa
Clubs: Art. 10 Registro Storico Die 5 besten Vespa-Oldtimer von besonderem Prestige werden prämiert. Art. 11 Gymkhana / Fun-games Jeder angemeldete VWD09-Teilnehmer kann an den Gymkhana- und „Spass“- Bewerben (fun games) auf eigene Verantwortung und Risiko teilnehmen. Es erfolgen im Anschluss an diese Bewerbe separate Siegerehrungen und Prämierungen. Art. 12 Ausschlüsse Der Vespa Club Austria behält sich vor Teilnehmer die die Sicherheit oder den Ruf der Veranstaltung, der Teilnehmer, der Fahrzeuge oder der Infrastruktur schädigen oder (bei begründetem Verdacht) schädigen könnten, von der Veranstaltung sofort und entschädigungslos ausschließen zu lassen bzw. auszuschließen. Teilnehmer die gegen die Ausschreibung und die Bedingungen verstoßen und/oder unrichtige Daten für die Anmeldung angegeben haben sind automatisch und entschädigungslos von der Veranstaltung ausgeschlossen. Art. 13 Proteste Proteste sind spätestens 1 Stunde nach Aushang der Platzierungslisten beim VESPA CLUB AUSTRIA gegen Hinterlegung einer Protestgebühr von € 40,-- schriftlich einzubringen. Über Proteste entscheidet ausschließlich das Schiedsgericht des VESPA CLUB AUSTRIA autonom. Bei Ablehnung des Protestes verfällt die Protestgebühr. Das Anrufen öffentlicher Gerichte ist unzulässig. Art. 14 Haftung An den VWD09 können grundsätzlich nur KFZ teilnehmen, die
ordnungsgemäß zugelassen und versichert sind. Das gilt auch für jene Fahrzeuge,
die an Geschicklichkeitsbewerben teilnehmen wollen. Jeder Teilnehmer fährt, auch
beim Turnier, auf eigene Gefahr. Der Vespa Club Austria lehnt Fahrern und
Beifahrern sowie Dritten gegenüber jede Haftung für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden, die vor, während oder nach der Veranstaltung entstehen,
ausdrücklich ab. Mit der Abgabe der Nennung unterwirft sich der Teilnehmer den
Bestimmungen dieser Ausschreibung und befreit den Vespa Club Austria, den Vespa
World Club und die Organisation von jeder direkten und indirekten
Verantwortlichkeit. Art. 15 Anerkennung der Bedingungen Mit der Abgabe (Absendung) der Nennung unterwirft sich jeder Teilnehmer der hier angeführten Ausschreibung und deren Bedingungen. a) Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich, dass er die Ausschreibung und die Bedingungen vorbehaltlos anerkennt. b) Personen die nicht von einem dem Vespa World Club angeschlossenen Vespa Club genannt werden und an der Veranstaltung teilnehmen möchten, erklären hiermit ausdrücklich, dass die jeweiligen personenbezogenen Daten korrekt und freiwillig übermittelt werden. Diese Personen erklären hiermit ausdrücklich wie folgt: "Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich damit einverstanden bin, dass alle
für die Anmeldung zu dieser Veranstaltung übermittelten persönlichen und sachlichen Daten
vom Vespa Club Austria bzw. vom Vespa World Club zum Zwecke der Anmeldung, Verwaltung und
statistischen Auswertung auf Datenträgern erfasst und verarbeitet werden. Der
Vespa Club Austria ist berechtigt, diese Daten ebenso wie die
Entscheidung über die Anmeldung einschließlich eventueller Ablehnungsgründe dem
Organisator und dem World Vespa Club sowie den nationalen Dachverbänden zur Verfügung zu stellen. c) Teilnehmer die über einen Vespa Club im Zuge der Vespa Club Organisation genannt werden, unterliegen den Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Clubs. Der Vespa Club Austria verarbeitet die von den Clubs übermittelten Daten zur Anmeldung, Verwaltung und statistischen Auswertung auf Datenträger. Die nationalen Dachverbände haben Einsicht in die zu verarbeitenden bzw. verarbeiteten Daten der jeweiligen Nationen. Die für die Verwaltung und Organisation der Veranstaltung notwendigen Daten werden vom Vespa Club Austria an den Organisator weitergegeben. d) In keinem Fall werden die persönlichen Daten an Dritte außerhalb des Vespa World Club und der Veranstaltungsorganisation weitergegeben, es sei denn, der Vespa Club Austria ist hierzu aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften verpflichtet. Der Organisator ist vom Vespa Club Austria verpflichtet die erhaltenen Daten vor unberechtigtem Zugriff zu schützen und nach der Veranstaltung zu löschen bzw. zu vernichten.
Art. 16 Die in dieser Ausschreibung verwendeten männlichen Formen sind ausschließlich der Einfachheit bzw. der leichteren Lesbarkeit des Textes so gewählt. Es beziehen sich in jedem Fall alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männliche Personen. Vespa Club Austria Wien, 31.01.09 Vespa Club Austria (ZVR440059738) Anmeldeadresse: A-1300 Flughafen Wien, Postfach 148 Internet: vespaworlddays.vespaclub.at / register@vespaclub.at Bankverbindung: Bank Austria Creditanstalt – Konto 006 9758 8705 (BLZ 12000) |