AUSSCHREIBUNG

Art. 1 Veranstaltung

Der VESPA CLUB AUSTRIA (ZVR 440059738), unter der Obhut des World Vespa Club, hat Franz F. Schmalzl (Seilergasse 1, 5700 Zell am See) als Veranstalter unter Einbindung des Vespa-Club Pinzgau (ZVR 030683543) gestattet,

die Vespa World Days 2009, kurz VWD09, vom

11. bis 14. Juni 2009

in Zell am See / Austria durchzuführen. Die VWD09 finden in der Stadt Zell am See bzw. im Gebiet der BH Zell am See und der Großglockner Hochalpenstraße statt.
Der Vespa Club Austria hat nur mittelbaren Einfluss auf die Veranstaltung und führt ausschließlich die Abwicklung der Nennungen in eigener Verantwortung durch. Die für die Veranstaltung notwendigen Nenndaten und die vereinbarten Nenngelder werden an den Veranstalter weitergegeben bzw. abgeführt. Vor, während und nach der Veranstaltung verfügt der Vespa Club Austria ausschließlich über koordinierende bzw. kommunikative Verantwortung für die Mitglieder der dem Vespa World Club angeschlossenen Clubs.


Art. 2 Teilnahmeberechtigt

a) Zur vollen Teilnahme berechtigt sind alle Mitglieder der nationalen und internationalen Vespa Clubs, die dem Vespa World Club angeschlossen sind, welche sich ordnungsgemäß über ihre jeweiligen Cluborganisationen angemeldet (genannt), das Nenngeld zeitgerecht entrichtet und eine Bestätigung ihrer Anmeldung erhalten haben (siehe Art. 7).
b) Zur eingeschränkten Teilnahme sind alle ordentlich genannten Personen zugelassen, welche sich ordnungsgemäß über den VCA angemeldet (genannt), das Nenngeld zeitgerecht entrichtet und eine Bestätigung ihrer Anmeldung erhalten haben (siehe Art. 7).
c) Nur ordnungsgemäß zugelassene und versicherte Piaggio Fahrzeuge sind an der Veranstaltung zugelassen (siehe Art. 14).
d) Teilnehmerbegrenzung: Wir ersuchen um Verständnis, dass wir für einzelne Programmpunkte die Teilnehmerzahl aus organisatorischen Gründen limitieren müssen. Muss eine Teilnehmerbeschränkung ausgesprochen werden, so sind davon in erster Linie die Nicht-Clubmitglieder betroffen.


Art. 3 Das Nenngeld

a) für Clubmitglieder (vollwertiger Teilnehmer) beträgt 60,00 €uro und enthält:
  > ein offizielles Programmheft und die Teilnahme am Programm
  > einen Begrüßungsimbiss (Getränk, Snack)
  > eine offizielle Veranstaltungsplakette
  > einen offiziellen Veranstaltungsaufkleber
  > ein Erinnerungsgeschenk (T-Shirt oder Ähnliches)
  > die Zielfahrtwertung
  > eine Tagesmaut (Motorrad) für die Großglockner Hochalpenstraße
  > ein Lunchpaket (Getränk, Essen)
  > die Teilnahme (ein Platz) am Gala-Dinner
  > ein Bonheft mit Vergünstigungen in der Region Zell/Kaprun
  > die Vespa-Ausstellungen (Registro Storico, Vespa Museum)
  > die Benützung des Badesees
  > touristische und kulturelle Informationen
  > die Teilnahme an den geleiteten Ausfahrten (nach Anmeldung)
  > die Teilnahme am Rahmenprogramm

b) für Nicht-Clubmitglieder (eingeschränkter Teilnehmer) beträgt 62,50 €uro und enthält:
  > ein offizielles Programmheft und die Teilnahme am Programm
  > einen Begrüßungsimbiss (Getränk, Snack)
  > einen offiziellen Veranstaltungs-Aufkleber
  > eine Tagesmaut (Motorrad) für die Großglockner Hochalpenstraße
  > ein Lunchpaket (Getränk, Essen)
  > ein Bon-Heft mit Vergünstigungen in der Region Zell/Kaprun
  > die Vespa-Ausstellungen (Registro-Storico, Vespa-Museum)
  > die Benützung des Badesees
  > touristische und kulturelle Informationen
  > die Teilnahme an den geleiteten Ausfahrten (nach Anmeldung)
  > die Teilnahme am Rahmenprogramm


Art. 4 weitere Richtlinien

Neben den hier angeführten Bedingungen gelten die Richtlinien des World Vespa Clubs und des Vespa Club Austria zur Ausrichtung von internationalen Vespa-Treffen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Vespa Club Austria haftet NICHT für entstandene Schäden. Es gilt im gesamten Veranstaltungsgebiet die StVO (Österreichische Straßenverkehrsordnung).


Art. 5 Gala-Dinner

Für das Gala-Dinner am Samstagabend ist angemessene Kleidung vorausgesetzt, kein Einlass mit T-Shirts, Bade-Sandalen, etc.!
Teilnehmern in unangemessener Kleidung oder einem nicht zur Lenkung von Kraftfahrzeugen geeigneten Zustand kann der Zutritt zum Gala-Dinner entschädigungslos verwehrt werden.


Art. 6 Programmänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden Gründen das Programm zu ändern.


Art. 7 Nennungen

Eine Zahlungsbestätigung (Kopie) zugunsten
               Bank Austria Creditanstalt-Konto 006 9758 8705 (BLZ 12000)
Internat.Bankverbindung:
               IBAN = AT52 1200 0006 9758 8705 / BIC = BKAUATWW
muss bis spätestens 15.Mai 2009 (Datum des Poststempels) beim
               VESPA CLUB AUSTRIA
               c/o ISS, A-1300 Wien-Flughafen, Postfach 148
oder
               office(at)vespaclub.at
oder
               per Fax: +43 / 1 / 50 1 65 – 2230
eingegangen sein!
Nennungen können ausschließlich per Internet unter http://vespaworlddays.vespaclub.at getätigt werden, hierbei muss das Nenngeld bis 15. Mai 2009 auf unserem Konto eingegangen sein.

Aus organisatorischen Gründen erhöht sich für Nennungen welche nach dem 15. April 2009 getätigt werden das Nenngeld pro Person um € 15,-.

NENNSCHLUSS ist der 15. Mai 2009!

Nennungen bei Ankunft können nur im Beisein eines Vertreters des jeweiligen Landesdachverbandes und eines um €30,- erhöhten Nenngeldes vorgenommen werden, wobei eine Teilnahme an allen Programmpunkten nicht mehr gewährleistet werden kann.

Der Überweisungsgesamtbetrag ist um € 10,-, für Bankspesen-Ersatz, erhöht einzubezahlen!

Nenngeld ist Reugeld und verfällt bei Nichterscheinen oder Stornierung der Nennung!


Art. 8 Quartier/Unterkunft

Die Quartier-Reservierungen und –Buchungen sind von den Teilnehmern über den Tourismusverband Zell am See eigenständig vorzunehmen und zu begleichen.
Es gibt jedoch die Möglichkeit im Zuge der Nennung über den Vespa Club Austria Camping-Rabattkarten zu buchen.


Art. 9 Zielfahrt-Wertung

Die Zielfahrt-Wertungen unterliegen den Richtlinien des World Vespa Clubs:
 > Piaggio-Fahrer: km x 4 Punkte
 > Beifahrer/Sozius/PKW: km x 1 Punkt
Beifahrer/Sozius ist jeder, der nicht selber die ganze Strecke auf dem Motorroller gefahren ist; dasselbe gilt auch für Autofahrer und Besitzer von Fahrzeugen, welche transportiert worden sind.
Die Zielfahrtkontrolle befindet sich am „meeting point“ im unmittelbaren Anmeldebereich und ist geöffnet/besetzt:
 > Donnerstag, 11.6. : 12,00 – 19,00 Uhr
 > Freitag, 12.6. : 09,00 – 19,00 Uhr
 > Samstag, 13.6. : 09,00 – 19,00 Uhr.
Die ersten 3 Vespa-Clubs mit der höchsten Punktezahl, der erste Vespa-Club jeder Nation, sofern dieser nicht schon in der Wertung der ersten 3 Vespa-Clubs erfasst ist, werden prämiert. Zusätzliche Ehrenpreise wie „ältester auf der Vespa angereister Teilnehmer“, „weitest angereister Teilnehmer“ werden ebenfalls prämiert.


Art. 10 Registro Storico

Die 5 besten Vespa-Oldtimer von besonderem Prestige werden prämiert.


Art. 11 Gymkhana / Fun-games

Jeder angemeldete VWD09-Teilnehmer kann an den Gymkhana- und „Spass“- Bewerben (fun games) auf eigene Verantwortung und Risiko teilnehmen. Es erfolgen im Anschluss an diese Bewerbe separate Siegerehrungen und Prämierungen.


Art. 12 Ausschlüsse

Der Vespa Club Austria behält sich vor Teilnehmer die die Sicherheit oder den Ruf der Veranstaltung, der Teilnehmer, der Fahrzeuge oder der Infrastruktur schädigen oder (bei begründetem Verdacht) schädigen könnten, von der Veranstaltung sofort und entschädigungslos ausschließen zu lassen bzw. auszuschließen.

Teilnehmer die gegen die Ausschreibung und die Bedingungen verstoßen und/oder unrichtige Daten für die Anmeldung angegeben haben sind automatisch und entschädigungslos von der Veranstaltung ausgeschlossen.


Art. 13 Proteste

Proteste sind spätestens 1 Stunde nach Aushang der Platzierungslisten beim VESPA CLUB AUSTRIA gegen Hinterlegung einer Protestgebühr von € 40,-- schriftlich einzubringen. Über Proteste entscheidet ausschließlich das Schiedsgericht des VESPA CLUB AUSTRIA autonom. Bei Ablehnung des Protestes verfällt die Protestgebühr. Das Anrufen öffentlicher Gerichte ist unzulässig.


Art. 14 Haftung

An den VWD09 können grundsätzlich nur KFZ teilnehmen, die ordnungsgemäß zugelassen und versichert sind. Das gilt auch für jene Fahrzeuge, die an Geschicklichkeitsbewerben teilnehmen wollen. Jeder Teilnehmer fährt, auch beim Turnier, auf eigene Gefahr. Der Vespa Club Austria lehnt Fahrern und Beifahrern sowie Dritten gegenüber jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die vor, während oder nach der Veranstaltung entstehen, ausdrücklich ab. Mit der Abgabe der Nennung unterwirft sich der Teilnehmer den Bestimmungen dieser Ausschreibung und befreit den Vespa Club Austria, den Vespa World Club und die Organisation von jeder direkten und indirekten Verantwortlichkeit.
Die Teilnehmer müssen bei sämtlichen Fahrten die Österreichische Straßenverkehrsordnung (STVO) in der aktuellen Fassung einhalten, dies gilt insbesondere für das Fahren mit Abblendlicht und das Tragen von Sturzhelmen für Fahrer und Beifahrer von einspurigen KFZ. Wir weisen außerdem ausdrücklich auf das generelle Hup-Verbot im verbauten Gebiet hin!


Art. 15 Anerkennung der Bedingungen

Mit der Abgabe (Absendung) der Nennung unterwirft sich jeder Teilnehmer der hier angeführten Ausschreibung und deren Bedingungen.

a) Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich, dass er die Ausschreibung und die Bedingungen vorbehaltlos anerkennt.

b) Personen die nicht von einem dem Vespa World Club angeschlossenen Vespa Club genannt werden und an der Veranstaltung teilnehmen möchten, erklären hiermit ausdrücklich, dass die jeweiligen personenbezogenen Daten korrekt und freiwillig übermittelt werden. Diese Personen erklären hiermit ausdrücklich wie folgt:

"Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich damit einverstanden bin, dass alle für die Anmeldung zu dieser Veranstaltung übermittelten persönlichen und sachlichen Daten vom Vespa Club Austria bzw. vom Vespa World Club zum Zwecke der Anmeldung, Verwaltung und statistischen Auswertung auf Datenträgern erfasst und verarbeitet werden. Der Vespa Club Austria ist berechtigt, diese Daten ebenso wie die Entscheidung über die Anmeldung einschließlich eventueller Ablehnungsgründe dem Organisator und dem World Vespa Club sowie den nationalen Dachverbänden zur Verfügung zu stellen.
Die Einwilligung bezieht sich ausdrücklich auch auf die Erfassung, Speicherung und Verwendung der nach der Veranstaltung zur Nachweiskontrolle erforderlichen persönlichen und sachlichen Daten."

c) Teilnehmer die über einen Vespa Club im Zuge der Vespa Club Organisation genannt werden, unterliegen den Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Clubs. Der Vespa Club Austria verarbeitet die von den Clubs übermittelten Daten zur Anmeldung, Verwaltung und statistischen Auswertung auf Datenträger. Die nationalen Dachverbände haben Einsicht in die zu verarbeitenden bzw. verarbeiteten Daten der jeweiligen Nationen. Die für die Verwaltung und Organisation der Veranstaltung notwendigen Daten werden vom Vespa Club Austria an den Organisator weitergegeben.

d) In keinem Fall werden die persönlichen Daten an Dritte außerhalb des Vespa World Club und der Veranstaltungsorganisation weitergegeben, es sei denn, der Vespa Club Austria ist hierzu aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften verpflichtet. Der Organisator ist vom Vespa Club Austria verpflichtet die erhaltenen Daten vor unberechtigtem Zugriff zu schützen und nach der Veranstaltung zu löschen bzw. zu vernichten.

 

Art. 16

Die in dieser Ausschreibung verwendeten männlichen Formen sind ausschließlich der Einfachheit bzw. der leichteren Lesbarkeit des Textes so gewählt. Es beziehen sich in jedem Fall alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männliche Personen.


Vespa Club Austria
Wien, 31.01.09

Vespa Club Austria (ZVR440059738)
Anmeldeadresse: A-1300 Flughafen Wien, Postfach 148
Internet: vespaworlddays.vespaclub.at / register@vespaclub.at
Bankverbindung: Bank Austria Creditanstalt – Konto 006 9758 8705 (BLZ 12000)